Prof. Aldinger stellt Neubau eines Dienstleistungszentrums im Alten Rathaus vor
Von Verwaltung [21.02.2013, 11.28 Uhr]

Niederschrift über die 12. Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 24.03.2011 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses

1. Neubau Dienstleistungszentrum hier: Machbarkeitsstudie am Standort Altes Rathaus (Vorlagen-Nr.94/2011) Prof. Aldinger stellt 3 Varianten für den Neubau eines Dienstleistungszentrums am Standort des Alten Rathauses vor. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Polizei nicht in der Innenstadt untergebracht wird.

Variante E befasst sich nur mit dem Bereich des jetzigen Alten Rathauses. Dieser ist aber für den vorgegebenen Raumbedarf nicht ausreichend.

Variante F sieht eine 3-geschossige Erweiterung über dem ehem Stüssgen Gebäude vor. Die Stadt Jülich verfügt über ein Baurecht oberhalb des bestehenden Gebäudes.

Bei Errichtung des ehem. Stüssgenmarktes wurden bereits Stützen für einen weiteren Aufbau mit angelegt. Diese können jedoch aufgrund der veränderten Statik heute nicht mehr verwendet werden, sodass eine aufwendige neue Gründung durch das bestehende Gebäudeteil notwendig würde.

Variante G sieht einen Ankauf und Abriss des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück mit darauf zu errichtendem Neubau vor. Diese Variante bietet den Vorteil, dass keine Arbeiten im Rathaushof notwendig sind, die die Beteiligung der Bodendenkmalpflege notwendig machen würden.
Neben einer Cafeteria im Erdgeschoß sowie evtl. in kleinen Geschäften untergebrachten Dienstleistern, könne im 1. OG ein Mehrzweckraum geschaffen werden, der nicht nur als Ratssaal sondern auch für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden könne. Über einen zweiten Eingang an der Kapuzinerstraße wäre dieser Gebäudeteil sogar unabhängig vom Verwaltungsgebäude nutzbar. Parkmöglichkeiten bietet die in der Nähe liegende Tiefgarage.
Es folgt die Erläuterung der Kostengegenüberstellungen der versch. Varianten. Nach-4-
Ansicht des Planers kommen für eine Realisierung nur die Variante G und die Variante D am Standort des Neuen Rathauses in Frage.

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Zum zeitlichen Ablauf wird erläutert, dass bei einer Entscheidung bis zum Jahresende in 2012 mit Vergabevorbereitung und Vergabe fortgefahren werden kann. Die Bauausführung in 2 Bauabschnitten könnte in 2015 fertig gestellt sein. Damit wären auch die Termine bzgl. des reduzierten Brandschutzes im Neuen Rathaus einzuhalten.

StV Schroeder weist darauf hin, dass zu den Kosten auch die Umsiedlungs- und Unterbringungskosten der Institute hinzuzurechnen sind.

Der Vortrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss: Ohne Abstimmung
Entfällt

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