Jeder Jülicher ist angesprochen

Rat führt zweifache Einwohnerfragestunden ein
Von Redaktion [21.01.2005, 20.13 Uhr]

Gleich zweimal können Fragesteller bei der Stadt künftig bei Einwohnerfragestunden zu Wort kommen: Zu Anfang und zum Ende jeder öffentlichen Sitzungen. Diese Regelung soll vor allem auch Berufstätigen entgegenkommen, die zum Sitzungsbeginn um 16 Uhr noch nicht anwesend sein können.

Frageberechtigt ist jeder Jülicher. Als solche gelten alle, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz bei der Stadt Jülich gemeldet haben, Nationalität spielt hier ebenso wenig eine Rolle wie Alter. Ob Staatenloser Erwachsene oder deutscher Minderjährige - ab sofort kann sich jeder Gehör verschaffen.

Die Fragen sind jeweils drei Werktage vor der Sitzung einzureichen. Der Termin hierzu wird rechtzeitig vor jeder Ratssitzung bekannt gemacht. Die Verwaltung prüft, ob es sich bei der Eingabe um eine Frage im eigentlichen Sinne oder eher eine Beschwerde, beziehungsweise Anregung handelt. Für letztere ist nämlich der Beschwerdeausschuss zuständig und das Verfahren ist ein anderes.

Bei der Einwohnerfragestunde wird - bei zwei möglichen Zusatzfragen - ohne Aussprache Stellung genommen. Im Beschwerdeausschuss wird über die Eingabe dagegen beraten und ein Beschluss dazu gefasst. Der Ausschuss kann außerdem dem Betroffenen das Wort erteilen. Mit dieser Vorgehensweise soll die Bearbeitung von Einwohneranfragen bzw. Anregungen und Beschwerden erleichtert werden.

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