Neuer Fledermausschutz im Kreis Düren
Von Redaktion [27.02.2010, 07.46 Uhr]

Das am 1. März 2010 in Kraft tretende „Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ beinhaltet eine Regelung zum Schutz der Fledermäuse und ihrer Winterquartiere. Nach dieser neuen bundesweiten gesetzlichen Bestimmung ist es verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume (zum Beispiel Bunker), die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht für unaufschiebbare und nur geringfügig störende Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.

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Nach dem Bundesnaturschutzgesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig eine Höhle, einen Stollen, einen Erdkeller oder einen ähnlichen Raum aufsucht, die als potenzielle Winterquartiere für Fledermäuse anzusehen sind. Im Interesse des Artenschutzes sowie zum Schutz der Fledermäuse und ihrer Winterquartiere ist jeder dazu aufgerufen, diese neue artenschutzrechtliche Bestimmung des Bundesnaturschutzgesetzes genau zu beachten.


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