Drei Fälle im Kreis Düren bekannt

Jülicher Bestand von Blauzungenkrankheit betroffen
Von Redaktion [22.08.2006, 10.19 Uhr]

In Folge des Ausbruchs der sog. "Blauzungenkrankheit" im niederländischen Grenzgebiet gilt zwischenzeitlich im gesamten Kreis Düren für alle Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder) ein Aufstallungsgebot. Dies wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW per Verordnung angeordnet und der Kreis Düren zum Gefährdungsgebiet erklärt.

Von den insgesamt 347 Rinderhaltungen (16.594 Tiere), 147 Schafhaltungen (7224 Tiere) und 67 Ziegenhaltungen (267 Tiere) im Kreis Düren sind drei Bestände in den Kommunen Hürtgenwald, Jülich und Nideggen von der "Blauzungenkrankheit" betroffen. Was mit den erkrankten Tieren passieren wird, ist derzeit noch völlig unklar. Die Entscheidung darüber wird von den Vorgaben der EU-Kommission abhängen, die heute tagt.

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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Düren fordert alle Halter von Wiederkäuern auf, ihre Tiere in die Ställe zu verbringen und mit zugelassenen Insektiziden zu behandeln.

Die für Menschen ungefährliche Tierseuche wird von Mücken übertragen. Tierische Produkte können weiterhin ohne Einschränkungen verzehrt werden.

Das Aufstallungsgebot ist eine Schutzmaßnahme, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Weiterhin gilt eine Verbringungssperre für den Kreis Düren, das heisst: es dürfen keine Tiere aus Wiederkäuer haltenden Betrieben verbracht werden.

Das Kreisveterinäramt steht unter den Telefonnummern : 02421/22-2164 oder -2166 für Auskünfte zur Verfügung.


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