Hartz IV-Zuweisung

Kreis Düren bekam vom NRW-Verfassungsgericht Recht
Von Redaktion [01.06.2010, 12.17 Uhr]

Einen wichtigen Sieg hat der Kreis Düren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster errungen. Er und neun weitere Kommunen, darunter die Städteregion Aachen, sahen sich bei der Verteilung der Wohngeld-Ausgleichszahlungen des Landes NRW für Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften ungerecht behandelt. Ihr Vorwurf: Dem Schlüssel, nach dem das Land seine Mittel an die 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW verteilt, liegen keine stichhaltigen Zahlen zugrunde. Die Folge aus Sicht der Kläger: Der Millionen schwere Kuchen wird nicht sachgerecht verteilt.

Während einige Städte und Kreise mehr erhalten, als ihnen gemessen an der Zahl ihrer Bedarfsgemeinschaften zusteht, wird anderen Geld vorenthalten. In seinem Urteil bestätigte der Verfassungsgerichtshof diesen Vorwurf in vollem Umfang. „Das ist eine sehr gute Entscheidung für uns, auch wenn wir heute noch nicht wissen, wie viel Geld wir künftig erhalten“, freute sich Landrat Wolfgang Spelthahn über das Urteil, das er und Kreisdirektor Georg Beyß nach dem Verlauf der Verhandlung so erwartet hatten.

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Der Kreis Düren darf sich also auch auf eine Nachzahlung freuen. Wie viel Geld der Kreis aus Düsseldorf zu erwarten hat, lässt sich nicht vorhersagen, da das Land jetzt eine neue Verteilung auf der Basis aussagekräftiger Daten entwickeln, also Versäumtes nachholen muss. Landrat Wolfgang Spelthahn: „Da wir für 2009 nur 1,1 Millionen Euro vom Land erhalten haben, eine vergleichbare Kommune aber über 13 Millionen, werden wir uns künftig wohl in dieser Bandbreite wiederfinden.“

Der Kreis Düren wird in diesem Jahr rund 45 Millionen Euro an Miet- und Heizkosten an die mittlerweile 10.700 Bedarfsgemeinschaften im Kreis Düren auszahlen - Tendenz aufgrund der Wirtschaftskrise und des strengen Winters steigend. Da der Bund seinen Anteil an den Unterkunftskosten von einst über 31 auf 23 Prozent gesenkt hat, müssen die Kommunen immer größere Lasten schultern. Deshalb freut sich Landrat Spelthahn sehr über den Erfolg vor Gericht. „Wenn der Bund jetzt noch zu seinem Wort steht und die Kommunen - wie bei der Hartz IV-Einführung versprochen - um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet, dann hätten wir allein dadurch jährlich fünf Millionen Euro mehr und einige Sorgen weniger.“


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