Aus dem Polizeibericht

Im Schnitt sechs Raser pro Stunde bei Titz gestoppt
Von Redaktion [03.05.2010, 14.04 Uhr]

49 Fahrer waren an der unfallträchtige Einmündungen der B 55 und L 366 bei Titz zwischen 8 und 16 Uhr am Maifeiertag zu schnell unterwegs. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug jeweils 70 km/h. Allerdings – und das meldet die Polizei als erfreuliche Bilanz – waren alle Raser ohne Alkohol am Steuer.

Die höchste gemessene Geschwindigkeit von 132 km/h wurde bei einem 28-jährigen Jülicher festgestellt, der im Einmündungsbereich der B 55 überholte. Neunmal lagen die Geschwindigkeitsüberschreitungen bei mehr als 20 km/h, zwölf Fahrer fuhren über 30 Kilometer zu schnell und drei mehr als 40 km/h über dem offiziellen Limit.

Zwei „Junge Fahrer“ bis 25 Jahre gehörten ebenfalls zu den Ertappten. Gegen diese Verkehrsteilnehmer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei von ihnen müssen mit einem Fahrverbot von einem Monat und einer mit einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen. 25 Verkehrsteilnehmer konnten an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld entrichten.

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Daneben wurden auch Zweiradfahrer kontrolliert. Ein 15-Jähriger aus Linnich hatte sein Mofa erheblich „getuned“, etwa einen Distanzring entfernt und einen Sportluftfilter eingebaut. Durch das „Frisieren“ wurde das Mofa führerscheinpflichtig. Da er jedoch nicht im Besitz eines Führerscheins war, wurde dem jungen Mann die Weiterfahrt untersagt. Die Mutter holte ihren Sohn an der Kontrollstelle ab und sorgte für den Abtransport des Mofas. Wegen des Führerscheinvergehens wurde gegen den Jugendlichen ein Strafverfahren eingeleitet.

Das Manipulieren ist jedoch nicht altersabhängig. Kurze Zeit später wurde ein Roller, der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen war, gemessen. Das Lasergerät zeigte eine Geschwindigkeit von 62 km/h an. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 34-jährige Kölner ebenfalls den Distanzring entfernt hatte, um eine Steigerung der Höchstgeschwindigkeit zu erzielen.

Aufgrund der Leistungssteigerung reichte der ausgehändigte Führerschein der Klasse 4 jedoch nicht mehr aus. Gegen den Kölner wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet und ein Mängelbericht ausgehändigt. Da er niemanden hatte, der ihn und sein Fahrzeug abholen konnte, musste er sein Fahrzeug schieben.


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