Kreisgesundheitsamt: Impfschutz überprüfen und ergänzen
Von Redaktion [24.04.2010, 12.14 Uhr]
Zum Beginn der europäischen Impfwoche am 24. April empfiehlt das Kreisgesundheitsamt, den eigenen Impfschutz und gegebenenfalls den der Kinder auf seinen aktuellen Stand hin zu prüfen oder beim Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen.
Für Erwachsene ist in der Regel eine Auffrischimpfung alle zehn Jahre gegen Tetanus und Diphtherie ausreichend. Relativ neu ist hierbei die Empfehlung, dass einmalig ein Kombinationsimpfstoff Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten verwendet werden sollte, da vermehrt Keuchhustenerkrankungen bei Erwachsenen auftreten, die häufig lange Zeit unerkannt bleiben.
Besonders wichtig ist dieser Impfschutz für Erwachsene, die privat oder beruflich Umgang mit Neugeborenen oder Säuglingen haben, um diese bis zu ihrer Impfung vor einer Infektion zu schützen. Auch die Auffrischung gegen Kinderlähmung (Polio) ist für Erwachsene nur noch einmalig erforderlich. Beide Impfungen zahlen die Krankenkassen. Wird der Arzt ausschließlich zum Impfen aufgesucht, fällt keine Praxisgebühr an.
Impfpässe von Kindern und Jugendlichen sollten möglichst häufig vom Kinder- oder Hausarzt kontrolliert und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachgeholt werden. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass zwei Impfungen gegen Masern/Mumps/Röteln vorliegen.
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