Wahlbekanntmachung
Erster Integrationsrat wird in Jülich gewählt
Von Redaktion [02.02.2010, 07.42 Uhr]
13 Kandidaten stehen zur Wahl, wenn am Sonntag, 7. Februar, zum ersten Mal zum Urnengang für den Integrationsrat gerufen wird. Im Juni 2009 hatte der Landtag in Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass Integrationsräte zu wählen sind, damit Menschen ohne deutschen Pass Politik vor Ort mit gestalten können.
Von 8 bis 18 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbenachrichtigung soll zur Wahl mitgebracht werden. Dies ist nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts, erleichtert jedoch die Arbeit vor Ort. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Der Personalausweis oder der Reisepass, bei Unionsbürgern ein entsprechender Identitätsausweis, muss mitgebracht werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Brief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr bei der angegebenen Stelle eingehen. Die Wahlbriefe können auch abgegeben werden.
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