Finanzamt Jülich informiert über Besteuerung der Renten
Von Redaktion [04.05.2010, 07.06 Uhr]
Seit der Einführung des sog. Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 haben sich die Regeln für die Besteuerung der Renten geändert. Die Rentenversicherer, Versorgungswerke und privaten Versicherer sind verpflichtet, der Finanzverwaltung die Höhe der Leistungen in sog. Rentenbezugsmitteilungen zu melden. Diese Meldungen liegen dem Finanzamt inzwischen vor. Sie werden demnächst ausgewertet.
Das Finanzamt Jülich lädt am 6.Mai zu einer Informationsveranstaltung zur Rentenbesteuerung ins Rathaus ein. Sie beginnt um 15 Uhr und findet im Ratssaal statt.
Neben einem allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften soll an Beispielsfällen gezeigt werden, wie die Besteuerung der Alterseinkünfte erfolgt und wann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.
Mit der Aktion sollen unnötige Befürchtungen der Betroffenen ausgeräumt werden. Denn wer im Kalenderjahr 2005 oder vorher in den Ruhestand gegangen ist und eine monatliche Bruttorente von max. 1.550 Euro (18.600 Euro jährlich) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und über keine weiteren Einnahmen verfügt, braucht keine Steuern zu zahlen.
Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge (3.100 Euro monatlich/37.200 Euro jährlich). Diese Betragsgrenzen sinken allerdings von Jahr zu Jahr. Entscheidend ist das Jahr des Renteneintritts. Erfolgt dieser z.B. erst 2010, führt bei einem Alleinstehenden bereits eine Bruttorente von mehr als 1.339 Euro monatlich (16.068 Euro jährlich; bei Ehegatten das Doppelte) ohne weitere Einnahmen zur Steuerpflicht.
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