Lagerung des AVR-Reaktorbehälters in Jülich erlaubt
Von Redaktion [15.03.2010, 17.14 Uhr]

Die Bezirksregierung Köln hat gemäß der Strahlenschutzverordnung der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im Zwischenlager für den AVR-Reaktorbehälter (RB-ZL) erteilt. Der Umgang ist die Lagerung des AVR-Reaktorbehälters.

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Betriebsgelände der Forschungszentrum Jülich (FZJ).

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Die Genehmigung mit ihrem vollständigen Inhalt nebst Begründung liegt ab Montag, 15. März, zwei Wochen lang bei der Stadt Jülich, Bauordnungsamt, Zimmer 311, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.


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