Info-Abend an der KGS Jülich

Schulpflicht, Kann-Kinder und das Kieler Einschulungsverfahren
Von tee

In der Regel besucht ein Kind vier Jahre lange die Grundschule. Maximal ein Jahr wird wiederholt. Früher konnte ein Kind zurückgestellt werden und in den Schulkindergarten gehen. Ab 1. August hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausgeschlossen. Das hat Folgen vor allem für Kinder mit Lernfefiziten. „In der Grunschule ist Sitzenbleiben weitaus schlimmer als in weiterführenden Schulen“, weiß KGS-Schulleiter Fred Reinartz aus Erfahrung. Er empfiehlt daher bei sich abzeichnenden Lernschwierigkeiten die Möglichkeit zu nutzen, das Kind auf Antrag im laufenden Schuljahr zurückzusetzten. „Das geht zu jeder beliebigen Zeit im Schuljahr.“

Hier greift die Flexible Schuleingangsphase für die Kinder unproblematisch ein: Die ersten und zweiten Jahrgänge einer Schule werden gemeinsam unterrichtet. Einige wenige können bereits nach einem Jahr mit den „Zweitklässlern“ weitergehen, einige werden drei Jahre in „quasi“ derselben Lerngruppe bleiben. Das dritte Jahr wird auf die Schulpflicht nicht angerechnet. Das ist für spätere Haupt- und Realschüler insofern wichtig, als sie sonst als Neuntklässler einen Antrag auf Schulpflichtverlängerung stellen müsste, um zu einem regulären Schulabschluss zu kommen.

Neu ist, wie Schulleiter Fred Reinartz erklärte, dass die Kinder zur Anmeldung mitgebracht werden müssen. Nur so könne man die die Fähigkeit zur Sprache und Kommunikation prüfen. Einmal mehr ist dies natürlich bei den so genannten Kann-Kindern wichtig. Das sind jene, die nach dem Stichtag 30.6. geboren sind. Die Schulärztliche Untersuchung ist aber in allen Fällen maßgeblich. Sie überprüft die körperliche Entwicklung, die der Sinne und die Leistungsfähigkeit. Nur wenn hierbei kein positives Ergebnis herauskommt kann der Schulleiter künftig Kinder zurückstellen, auch wenn sie im genannten Zeitraum sechs Jahre alt werden, wie Reinartz erläuterte.

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Alle jene, die bis 1. September sechs Jahre alt werden, wird ein Schulbesuch empfohlen. „Nachgeborene“ werden nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zugelassen. Alle Anmeldungen müssen bis spätestens Mitte November erfolgen. Im Kieler Einschulungsverfahren prüft die KGS Sprachfähigkeit, Zahlverständnis logisches Denken und Motorik in Gruppen von drei bis sechs Kindern. Anschließend findet eine Beratung der Eltern statt. Dabei ist zu beachten, dass „Elternrecht gilt“. Selbst gegen die ausdrückliche Empfehlung des Schulleiters, das Kind erst später einzuschulen, können Eltern eine Beschulung durchsetzen. Unter den 100 Anmeldungen sind rund 10 bis 12 Prozent Antragskinder und hier trennt sich nach dem Test nocheinmal die Spreu vom Weizen.

Die Kindergärtnerin, Frau Hartmann, aus Kichberg empfiehlt den Eltern dringend, sich nicht über die Empfehlungen der Erzieher und Lehrer hinwegzusetzten. Durch die familienergänzende Arbeit der Kindergärten erlebten sie die Kinder einfach anders. Bestätigt wurde sie von Fred Reinartz, der sich in Zweifelsfällen auch gerne bei den Kindergärtnerinnen rückversichert.


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