Katarina Esser wirft einen Blick zurück
Die Arbeit der Gleichstellungsstelle in Jülich
Von Katarina Esser
Diesen Text verfasste die Amtsleiterin Katarina Esser für die Jubiläumsbroschüre 2001, die die Arbeit aus 15 Jahren Stabsstelle für Gleichstellung und Soziales Revue passieren ließ.
Im Jahr 1986 richtete der Rat der Stadt Jülich in der Stadtverwaltung die Stabsstelle für Gleichstellung und Sozialplanung ein. Mit diesem Geburtsdatum gehörte sie zu den ersten siebzig kommunalen Gleichstellungsstellen in der Bundesrepublik. Heute gibt es bundesweit über 1900. Eine weitere Besonderheit klingt außerdem im Namen der Stabsstelle an. Gleichstellung und Sozialplanung sind in eine Zuständigkeit gelegt. Sie gehören zusammen, war seinerzeit die innovative Ansicht des Stadtrats.
Der innovative Aufgabenzuschnitt war Programm. Auf der einen Seite sollten Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch Initiativen auf kommunaler Ebene unterstützt werden. Dazu wurde ein weiter Handlungsrahmen gespannt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frauenförderung in Verwaltung und Betrieben zählten ebenso dazu wie Gewalt gegen Frauen oder weibliche Belange in der Stadtplanung und im Kunst- und Kulturbetrieb. Praktisch sollten zuallererst Benachteiligungen ausgeglichen und - wo machbar - präventive Ansätze formuliert werden. Ziel waren und sind nachhaltige Veränderungen in Richtung auf mehr Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Die andere Aufgabenstellung war nicht minder anspruchsvoll. Der noch junge Fachbereich kommunale Sozialplanung umfasste zahlreiche Handlungsfelder: Altenhilfeplanung, Planung für behinderte Menschen und für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Anfang der neunziger Jahre kam die Jugendplanung hinzu und in zeitlicher wie inhaltlicher Konsequenz später dann auch die Planung für Kinder und Familien. In diesen Zusammenhängen ist die Stabsstelle heute auch mit der regionalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vernetzt und nimmt Sonderprogramme wie “Kommunen gegen Rechts” wahr.
Die Arbeitsbereiche Gleichstellung und Sozialplanung lassen sich in aller Regel gut miteinander verbinden. Das hat die Erfahrung der letzten fünfzehn Jahre bestätigt. So fließen, um ein Beispiel zu nennen, selbstverständlich Erkenntnisse aus der Geschlechterforschung ein, wenn die Lebenssituation älterer und betagter Menschen in Jülich untersucht wird. Wenn umgekehrt die Bedingungen thematisiert werden, in deren Rahmen Menschen ihr Leben organisieren, werden etwa Konzepte zur Förderung von Frauen eingebunden. Dies beispielsweise dann, wenn mehr Kinderbetreuungsangebote geschaffen und so Frauen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen.
Unter einem ähnlichen Leitgedanken stand die Erweiterung der Stabsstelle um ein drittes Ressort im Jahr 1996. Die Stabsstelle erhielt den Auftrag die Personal- und Organisationsentwicklung in der Verwaltung aufzubauen. Vorgabe war, das komplexe Thema synergetisch zu erschließen. Das bedeutete in zweifacher Hinsicht einen Innovationssprung und eine Fortführung der Aufgaben vom Beginn der Stabsstelle. Zum einen sollte die Gleichstellung von Frau und Mann als integraler Bestandteil in den Prozess der Verwaltungsmodernisierung einfließen, zum anderen sollten die Erfahrungen mit dem Einsatz beteiligungsorientierter Instrumente aus der Sozialplanung den Prozess der internen Organisationsentwicklung unterstützen. Im Dreieck Verwaltung – Bürger - Politik sollten zukunftsweisende Ansätze entwickelt und deren Einführung begleitet werden. Die Aufbauphase wurde1999 abgeschlossen.
Von solchen Veränderungen, Wechselwirkungen und Neuakzentuierungen hat die Arbeit der Stabsstelle immer wieder profitiert. Fünfzehn Jahre sind ein Zeitraum, der es erlaubt, Spuren nachzuzeichnen und hier und da erkennen zu können, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle bewegt haben. Mit den folgenden Beispielen soll dies veranschaulicht werden.
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