Kapitel: Straßenbeleuchtung aus „Die Straßen der Stadt Jülich und ihre Ortsteile“

Ab 18. Oktober 1868 brannten Gaslampen in Jülich
Von Horst Dinstühler

Beleuchtung ist in Jülich seit langer Zeit ein Thema, wie aufschlussreich bei Horst Dinstühler über „Straßenbeleuchtung“ nachzulesen ist, Hier das Kapitel als Auzug aus dem Buch „Die Straßen der Stadt Jülich und ihre Ortsteile“, Jülich 2004, Verlag Josef Fischer. S. 41ff-:

Quelle: „Die Straßen der Stadt Jülich und ihre Ortsteile“, S. 46

Quelle: „Die Straßen der Stadt Jülich und ihre Ortsteile“, S. 46

Die ersten Anfänge der Straßenbeleuchtung als ständige Einrichtung sind in Jülich gegen Ende des 18. Jahrhunderts festzustellen. Bis dahin waren nur gelegentlich sogenannte Feuerpfannen in Gebrauch, die im 16. Jahrhundert bei Feueralarm entzündet werden oder zur Erleuchtung der Straßen bei hohem Besuch dienen sollten. Den ersten Anstoß zu einer etwas durchgängigeren Bekämpfung nächtlicher Dunkelheit gab dann das Militär. Der Jülicher Festungskommandant ersuchte im Oktober 1753 Bürgermeister und Magistrat, ob nicht wegen „des durch die stadt gehenden Zapffenstreichs“ zur Winterzeit ein „untzels licht von der kleinster Sorte“ brennen könne; der Tambour falle sonst „bey der dunckeler nacht in den koth“, wodurch auch die kupfernen Trommeln beschädigt würden. Die gewöhnlichen Wachslichter seien kaum „hinlänglich“. Der Magistrat entsprach damals der Bitte nach einem Talglicht der kleinsten Sorte, er behielt sich aber ausdrücklich vor, dieses jederzeit wieder einzuziehen. 1785 war dann wenigstens der zentrale Ort der Stadt, der Marktplatz, nachts ständig beleuchtet - zunächst allerdings nur durch ein einziges „liecht“ unter dem Gewölbe der beim Rathaus gelegenen Platzwache. Dieses konnte aber durch seine ungünstige Lage unter dem Gewölbebogen nur wenig zur Helligkeit des Marktplatzes und somit zur „bequemlichkeit der in der nacht wandernder bürgerschafft“ beitragen. Deshalb ließ man nun vor Rathaus und Platzwacht auf dem Markt zwei Laternenpfosten aufstellen, die „den gantzen marck nächtlicher weile völlig rundtumb“ beleuchteten und damit auch der Platzwache bessere Observierungsmöglichkeiten schuf. Für das Anzünden und die Unterhaltung der Laternen sollte künftig der Stadtdiener Sorge tragen. Für die französische Zeit sind Hinweise auf die Straßenbeleuchtung nicht bekannt. Dass damals vermutlich dennoch einzelne Straßenlaternen in Betrieb waren, lässt sich aber aus der diesbezüglich guten Überlieferung der ersten Hälfte der 1820er Jahre schließen, als bei der Diskussion um eine erneute partielle Installierung von Laternen wiederholt auf eine „früherhin bestandene Erleuchtung“ hingewiesen wurde. Die Diskussionen um das Für und Wider einer nächtlichen Beleuchtung entzündeten sich an den Kosten für Anschaffung und Unterhaltung. Eine grundsätzliche Notwendigkeit wurde dabei stets einhellig attestiert, derlei Anschaffungen dienten der „Bequemlichkeit“ der Durchreisenden wie der Stadtbewohner, nächtlichen Unglücksfällen könne so vorgebeugt werden. Der Abwägung von Nutzen und Kosten verdanken wir genaueste Angaben zum Gegenstand. Im Sommer 1824 war die Stadt noch im Besitz von 17 alten Laternen. Nach einem vergeblichen Versuch, 13 noch funktionstüchtige für 5 Taler pro Stück zu verkaufen – eine weitere, kleinere, war als Pfahllaterne auf einer eisernen Stange noch in Gebrauch – beschloss man, sie teilweise umzurüsten und 29 (es wurden dann 30) neue herstellen zu lassen. Als Beleuchtungsperiode war die Zeitspanne vom 15. Oktober bis 15. März festgelegt worden, wobei man von der Annahme ausging, dass die Hälfte der Abende und Nächte mondhell seien, sich ein Entzünden der Laternen damit zu diesen Zeiten erübrige. Blieben zunächst 80 zu erleuchtende Nächte, bis es dann am 20.07.1824 hieß, die Laternen sollten an 90 Abenden jeweils 7 Stunden brennen. Dabei rechnete man mit einem Verbrauch von 1/5tel Berliner Quart Öl pro Nacht und Laterne, was einem Gesamtverbrauch von ca. 7,5 Quart guten Rüböls pro Nacht entsprach. Der Preis für 1 Quart lag damals bei etwa 5 Sgr. Weitere Unterhaltungskosten für je zwei Dochte, das Anzünden und tägliche Reinigen kamen hinzu. Die 30 neuen und 13 alten Laternen sind dann erstmals im Herbst 1825 in Betrieb genommen worden. Die alten, so hieß es, seien „früher“ bis auf eine „Pfahllaterne“ als Hängeleuchten eingesetzt worden, die frei an Stricken, von Haus zu Haus quer über die Straße gespannt, befestigt waren. Der Communal-Baumeister Cremer aus Linnich, der den Bestand begutachtet hatte, berichtete am 16. Juni 1824 an die Regierung in Aachen, dass diese Laternen wegen der bedeutenden Breite der Jülicher Straßen zum Gebrauch nicht geeignet seien. Wegen der enormen Länge der zu spannenden Stricke (40-50 Fuß) werde beim geringsten Wind ein fortwährendes Schwanken verursacht, was, dies habe die Erfahrung gezeigt, zum baldigen Erlöschen der Lampen führe. Da er die Aufstellung von Pfahllaternen ablehnte – sie seien „unschicklich“ und in den Straßen „hinderlich“ – empfahl er für die neu zu beschaffenden – Stückpreis 3 Taler, 20 Sgr. – die Anfertigung von eisernen Armen zur Befestigung an den Häusern. Zum Einsatz kamen aber schließlich alle drei erwähnten Sorten. 3 der alten Laternen wurden auch weiterhin freischwingend an Stricken genutzt, 2 auf dem Marktplatz, eine in der Grünstraße. 10 alte Laternen waren, an je einem eisernen Arm hängend, an Häusern befestigt worden: 2 beiderseits der Rathaustür, je 3 in der Herrenstraße und Am Wall, je eine in der Grünstraße und der Klotzbahn. Die kleine Pfahllaterne stand noch immer an der Teichbrücke in der Mitte der Marktstraße. Die 30 neuen Laternen, die, im Gegensatz zu den herabhängenden alten, auf die eisernen Arme aufmontiert waren, erleuchteten zu je viert die Große Rur-, Stiftsherren- und Düsseldorfer Straße, 3 befanden sich in der „Kölner Straße“, je 2 in der Markt-, Bongard- und Jungfrauenklosterstraße, in der Raderstraße, der Kleinen Rurstraße, der Baier- und Kapuzinerstraße, eine in der Grünstraße. Letztere waren durch den Jülicher Blechschläger Joseph Delbovier zusammen mit 41 eisernen Armen zum Preis von 166 Talern angefertigt worden. Die 43 Laternen bestanden den Ausschreibungsunterlagen zufolge aus „starkem Eisenblech mit drei Scheiben von weißem französischem Glas“ sowie „einer Lampe zu zwei Dochten mit Reverberen“. Die Bodenstöcke sollten aus 1 ½-zölligem Eichenholz gefertigt sein, die Laternen im Inneren „einen dreimaligen grauen und von Aussen einen dreimaligen röthlichen Oelanstrich“ erhalten. Dabei sollte sich die Ausführung der Rotfarbe am Anstrich des Rathauses orientieren. Die von dem Blechschläger gelieferten eisernen Arme mit einem Maximalgewicht von 27 Pfund waren dreimal mit schwarzer Ölfarbe zu streichen. – Bevor am 3. November 1825 die „erste Beleuchtung“ stattfinden konnte, mussten die Unterhaltungsmodalitäten geklärt werden. Der Vertrag über das tägliche Anzünden und das Reinigen der Laternen im Winter 1825/26 wurde dem Jülicher Tagelöhner Gottfried Esser als dem Wenigstfordernden für 5 Sgr. Lohn pro Tag übertragen, eine Summe die aber bald als zu niedrig anerkannt und verdoppelt wurde. Die Beschaffung des Öls, das zunächst im Rathaus gelagert wurde, der Dochte und Lichter war ab 1826 zusammen mit dem Anzünden und Reinigen Bestandteil des Vertrages. Man rechnete mit 7,5 Berliner Quart raffinierten (Rüb-)öls pro Abend. Die Abrechnung für die Beleuchtungsmaterialien 1826 ergab dann eine Verbrauchsmenge von 240 Quart raffinierten Öls, von 50 Dutzend Dochten und 8 Pfund Lichte, insgesamt 71 Taler, 22 Sgr. 1827 stiegen diese Kosten infolge erhöhten Ölverbrauchs auf 86 Taler, 24 Sgr. Der Preis für Rüböl lag nun bei 8 Sgr./Quart und dieses verteuerte sich ständig. Wohl deswegen verkürzte man die Brennperiode, die ab dem Winter 1827/28 erst am 1. November begann. Ende 1830 waren die Ölpreise auf einem derartig hohen Niveau, dass der Stadtrat sich dafür aussprach, die öffentliche Straßenbeleuchtung ausfallen zu lassen. „Die gesetzlich vorgeschriebene Erleuchtung der Wirthshäuser an den dunkeln Abenden wird, wenn darauf mit Nachdruck gehalten wird, den Civil-Personen sowohl als der Garnison hinlängliches Licht gewähren, und werden im Falle von Truppenmärschen die Bürger gerne erbötig seyn, ein Licht an ihre Häuser zu stellen.“

Dieser Zustand nächtlicher Dunkelheit sollte nun länger als ein Vierteljahrhundert währen. Noch 1831 bezifferte der Bürgermeister die jährlichen Gesamtkosten der Straßenbeleuchtung auf ca. 230 Reichstaler. Diese seien mangels entsprechender Einnahmen nicht mehr bezahlbar. Auch die kgl. Regierung habe die Gelder für die Beleuchtung verweigert und stattdessen diese Ausgabe der Irrenanstalt zu Siegburg bewilligt. Der Ratsversammlung vom 29.10.1831 zufolge fehlte das Geld, weil wegen der notwendigen Vorkehrungen für die Cholera Kosten eingespart werden mussten. Auch Konflikte zwischen der Festungskommandantur, die in den nächsten Jahren wiederholt die Inbetriebnahme der Laternen forderte, und dem Bürgermeisteramt blieben ohne Wirkung. Dies änderte sich selbst dann nicht, als es Ende des Jahres 1840 mehrfach zu nächtlichen „Exzessen“ kam, durch die, so der königliche Oberprokurator in Aachen in einem Schreiben an den Landrat, das „gute Vernehmen zwischen Bürgern und dem Militair gestört worden“ sei. Diese Exzesse, bei denen es wohl auch zu Handgreiflichkeiten und Körperverletzungen kam, seien stets abends in der Dunkelheit verübt worden - wiederum ein Grund, die Straßenbeleuchtung zu aktivieren. Der Stadtrat blieb indessen bei seiner Linie. Natürlich sei die Beleuchtung wünschenswert. Da das Ausgabebudget sich aber jährlich vergrößere ohne dass sich die Einnahmen vermehrten, vielmehr Verkehr und Gewerblichkeit zurückgingen, seien die Kosten von mindestens 400 Talern jahrlich nicht aufzubringen. Und weiter: „Die Exzesse, welche der Dunkelheit der Straßen beigemessen werden, fallen auch zu einer Zeit vor, wo die Straßen erleuchtet sind, wie sich dies bei der allgemeinen Illumination bei Königs-Geburtstag herausgestellt hat. Die Straßen von Jülich sind übrigens sehr breit und können, was die allgemeine Polizei anbetrifft, auch zur Nachtzeit unbeleuchtet ohne Gefahr und gut passiert werden und für Fremde ist eine Beleuchtung nicht erforderlich, da durch das frühe Absperren der Thore jede Passage zur Nachtzeit unmöglich gemacht ist.“ Der Stadtrat sehe daher keine Veranlassung, die kostspielige Beleuchtung einzuführen. 1849 scheiterte ein erneuter Versuch, die Festungs-Kommandantur an den Kosten zu beteiligen und noch 1857 wurde deren Antrag, diesmal begr*ndet mit den Bedrohungen durch nächtliche Feuer oder Tumulte, abgeschmettert: Dies sei erfahrungsgemäß kein Problem.

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Aktuelle Laternenlicht-Situation auf dem Markt. Foto: Kevin Jumpertz

Aktuelle Laternenlicht-Situation auf dem Markt. Foto: Kevin Jumpertz

Wegen mancherlei Bauten, die in den letzten Jahren errichtet worden seien, fehle das nötige Geld in der Kasse. Dennoch brachte dieses Jahr 1857 die Wende. Die städtischen Finanzen waren offenbar doch soweit saniert, dass mittels Ausschreibung die städtische Straßenbeleuchtung „an den Wenigstfordernden in Verding gegeben werden“ konnte. Die Laternen müssten von Oktober bis Ende März bei Dunkelheit angezündet sein und bis Tageanbruch brennen. Alle zur Beleuchtung erforderlichen Gegenstände seien auf Kosten des Unternehmers zu liefern, er dürfe nur geläutertes Rüböl verwenden. Das niedrigste Gebot in Höhe von 200 Talern reichte der Kaufmann Martin Rommeler ein.

Im September 1862 offerierte ein Martin Dohmen aus Linnich der Stadt ein neues Brennöl, ein Mineralöl, das in allen möglichen Bereichen – Brenndauer, Leuchtkraft, Geruchlosigkeit, Reinheit – dem derzeit benutzten weit überlegen und dazu auch noch billiger sei. Der Bürgermeister lehnte das Angebot mit der Begründung ab, es sei vorgesehen, künftig eine Gasbeleuchtung einzurichten. Noch Mitte der 1860er Jahre beurteilte Bürgermeister Jungbluth im Verwaltungsbericht die Straßenbeleuchtung wegen der „ganz alten fast abgenutzten Laternen“ als mangelhaft und verbesserungsbedürftig. „Da aber, sobald die Festungsterrain-Angelegenheit zum Austrag gebracht und ein Bauplatz für eine Gasbereitungsanstalt gewonnen sein wird, die Straßen-Beleuchtung durch Gas in baldiger Aussicht steht, so würde es nicht haushälterisch sein, vorher noch neue kostspielige Oel-Lampen anzuschaffen, welche, sobald die Gasbeleuchtung zur Ausführung kommt, fast werthlos sind.“

Dass zu dieser Zeit ein Spaziergang im nächtlich-dunklen Jülich tatsächlich nicht ganz problemlos sein konnte, zeigt ein Vorfall, den ein Premier-Lieutenant der Unteroffizier-Schule in einem Beschwerdebrief an das Bürgermeisterei-Amt am 15. Januar 1863 schilderte: „Gestern Abend etwa ½ 12 Uhr ging ich mit einem Kameraden die Straße vom Hotel Schrock nach dem Markte zu auf dem Bürgersteige links des Straßendammes. Obgleich es so finster war, daß wir nicht die Hand vor Augen sehen konnten, brannte auf der ganzen Strecke keine Laterne. Ganz unerwartet und plötzlich trat ich eine Stufe herunter, glitt aus und fiel die Treppe herunter in das Jülicher Wasser, das dort unter der Straße fortgeführt ist, wobei ich nicht unerhebliche Verletzungen am Kopf und an der rechten Hand erlitt. Die Strömung des Wassers riß mich mehrere Fuß in den Kanal hinein, und nur mit Hülfe des mich begleitenden Kameraden gelang es mir, die Treppe wieder zu erreichen und mich aus der fatalen Situation zu retten. Am andern Morgen habe ich gesehen, daß auf der Brüstung der qu. Treppe allerdings eine Laterne steht, dieselbe brannte aber an dem Abend nicht, obgleich die große Finsterniß die Erleuchtung derselben absolut nothwendig machte.“
Die Gründe, die zum Beschluss, in Jülich eine „Gasanstalt“ zu bauen, führten, „lagen vor allem in den Mängeln, die dem Petroleumlicht, das sich zur Strassenbeleuchtung so schlecht eignen wollte, anhaftete, dann aber auch in der Erkenntnis, das eine aufstrebende Stadt an den Errungenschaften der Zeit nicht vorübergehen könne, und man den Bürgern die Wohltaten und Bequemlichkeiten einer solchen Neuerung nicht vorenthalten dürfe.“ „Am 13. August 1868 war man soweit, die Zahl der Strassenlaternen auf 47 festzusetzen und diesen Beschluß dem Stadtverordnetenkollegium zur Annahme zu empfehlen.“ „Inzwischen war der Herbst 1868 gekommen. Die Bauarbeiten, die Aufstellung der Oefen und Geräte war soweit fortgeschritten, daß Mitte Oktober der Betrieb aufgenommen werden konnte. Am Sonntag, dem 18. Oktober brannten in Jülich zum ersten Male die Gaslampen. Obschon diese ersten Lampen nur sogenannte Schnittbrenner hatten, auch beim längeren Brennen die Luft stark verschlechterte, war man über die neue Errungenschaft der Gasbeleuchtung doch hoch erfreut.“ Nach dem Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 14.11.1868 sollten die Gaslaternen vom Dunkelwerden bis 11 Uhr (abends) brennen, bei „vollständigem Mondschein“ dagegen nicht. 6 Laternen an den besonders frequentierten Stellen der Stadt spendeten die gesamte Nacht über Licht. In den folgenden Jahren war mit der sukzessiven Erweiterung des Röhrennetzes auch eine stetige Zunahme der Laternenzahl zu registrieren und auch die Brennzeiten wurden nach und nach ausgedehnt, so auf „halbe Beleuchtung“ im Sommer von Mai bis September. Bei Vollmond und klarem Wetter aber blieben die Laternen auch noch Mitte der 1870er Jahre dunkel. Sämtliche Laternen brannten dagegen bei besonderen Feierlichkeiten die ganze Nacht hindurch, so zum Königs-Geburtstag, zu Weihnachten, Neujahr und zur Fastnacht. Ende Dezember 1881 war die Stadt mit 56 Laternen bestückt, für 1889/90 sind schon 61, für 1894/95 69, für 1902 84 Stück und für 1904 gar 120 Stück mit 121 Glühlichtbrennern verzeichnet, so dass mehr und mehr auch abgelegenere Örtlichkeiten in den Genuss des Lichtes kamen. Mitte der 1890er Jahre wurden erste Versuche mit Gasglühlicht (Auer sches Glühlicht) in Jülich unternommen, womit, wie sich herausstellte, der Gasverbrauch vermindert und die Nutzungsdauer verlängert werden konnten. So plante man, sämtliche Gaslaternen mit Glühkörpern auszustatten, was auch bis zum Sommer 1896 geschah. „Am 26. März 1897 wurde beschlossen, die Strassenbeleuchtung der Stadt auf Kosten des Gaswerkes durchzuführen. Bis dahin hatte die Stadt für den Zweck alljährlich 2100 RM aufwenden müssen.“ Übrigens war auch das Prunkstück des Marktplatzes, der große Kandelaber mit 5 Laternen, am 14. Mai 1903 auf Kosten der Gasanstalt aufgestellt worden. Diese entwickelte sich dann im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts zum finanziellen Rückgrat der Stadt.

Der 1909 gefasste Entschluss, „neben dem Gaswerk die Elektrizität einzuführen“ fiel daher nicht leicht. Man dürfe aber „dem ungeachtet der Bürgerschaft doch nicht die Wohltat der Elektrizität vorenthalten“. Nachdem dann am 24. Juni 1910 erstmals in Jülich eine elektrische Lampe mit Strom aus dem Kraftwerk der Urfttalsperre gespeist werden konnte, führte die ständige Erweiterung des Leitungsnetzes im Jahr 1912 zum ersten Einsatz elektrischer Lampen zur Straßenbeleuchtung. Sie erhielten den Strom unmittelbar von der neu angelegten Leitung durch die KartäuserStraße zum Bahnhof. Dieses Nebeneinander von Gas- und Strombeleuchtung währte dann länger als ein halbes Jahrhundert, wobei sich der Anteil Letzterer zwar ständig erhöhte, aber mit der weiteren Ausdehnung des Gesamtnetzes auch immer noch neue Gaslaternen zum Einsatz kamen. Nachdem 1925 in der Heckfeldsiedlung sämtliche Gaslaternen gegen elektrische ausgetauscht worden waren, dominierten spätestens Ende dieses Jahrzehnts die Stromleuchten. Nach weiteren Demontagen sank die Zahl der Gaslaternen bis 1933 auf 43 Stück, während zur gleichen Zeit 160 elektrische Lampen die Straßen erleuchteten. Ab etwa Mitte der 20er Jahre begann die Stadt auch mit der Ersetzung der alten elektrischen Eisen- durch Kupferleitungen und mit der allmählichen Aussonderung der oberirdischen Leitungen zugunsten unterirdisch verlegter Kabel. Seit Oktober 1923 gab es für einzelne Bereiche auch schon automatische Straßenbeleuchtung und ab 1930 konnten in größeren Teilen der Innenstadt wie auch im Heckfeld die Straßenlampen ab 22 Uhr automatisch ausgeschaltet werden. Im Oktober dieses Jahres wurde auch die Eigenerzeugung im Jülicher Gaswerk eingestellt und der gesamte Bedarf der von den Thyssen schen Gas- und Wasserwerken betriebenen Ferngasleitung von Alsdorf nach Köln entnommen.

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges galt es, das gesamte städtische Versorgungsnetz neu aufzubauen. Immerhin konnten bis zum Ende des Jahres 1946 schon wieder 22 elektrische Straßenlampen in Betrieb genommen werden. Der Ausbau des Gasnetzes erfolgte erst nach der Währungsreform. Mitte der 50er Jahre stellten dann zunächst wieder die Gaslampen mit 177 von insgesamt 283 Stück das Hauptkontingent der Straßenbeleuchtung. 1967 hatte sich das Verhältnis bei 88 Gas- und 679 E-Straßenleuchten umgekehrt und noch vor der Kommunalen Neugliederung waren die Gaslaternen ganz verschwunden.
Über die Einführung der Straßenbeleuchtung in den heutigen Stadtteilen geben, sofern erhalten, die Gemeinderats-Protokolle Aufschluss. In Barmen beschloss der Gemeinderat am 10. November 1880, sieben Straßenlaternen für ca. 150 Mark zu beschaffen, die zunächst der Gemeindediener, später der Feldhüter zu versorgen hatte. In Merzenhausen brannten seit 1895 6 Petroleumlampen, die 1910 durch elektrische ersetzt wurden. In Broich sind Laternen seit 1898 belegt, der Wechsel auf die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgte 1912. Der Gemeinderat von Koslar beschloss am 24. Mai 1910 statt der bisherigen Petroleumlampen elektrische Straßenbeleuchtung vom Herbst des Jahres an einzuführen. Die Stetternicher Straßen schließlich wurden 1912 schon seit längerer Zeit mittels eines aus Müntz von Sebastian Küpper in Fässern angelieferten „Gasstoffes“ beleuchtet. 1920 beschloss man die Umstellung auf elektrische Energie, Anfang 1923 installierten die Rheinischen Licht- und Kraftwerke die Leitungen.

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